Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bei Quarantäne des Arbeitnehmers

Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bei Quarantäne des Arbeitnehmers

Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer
den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen. Der Arbeitgeber muss
dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche
Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann.