Verlängerung der Optionsfrist für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte um ein Jahr

Verlängerung der Optionsfrist für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte um ein Jahr

Die Steuerreform 2020 bringt Verbesserungen für Landwirte. Pauschalierte Landwirte werden ab 2020 durch Erklärung bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes auch die Möglichkeit haben, ihre Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern.