Das Print-Abo einer Tageszeitung unterliegt bei gleichzeitigem und ohne Aufpreis möglichem Zugriff auf das elektronische PDF-Dokument nur 10% USt.
Kürzlich hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass das Entgelt für ein Print-Abo einer Tageszeitung bei gleichzeitigem und ohne Aufpreis möglichem Zugriff auf das (für den Druck verwendete) elektronische PDF-Dokument zur Gänze dem ermäßigten USt-Steuersatz von 10% unterliegt.
Nach bisheriger Ansicht der Finanzverwaltung zu Zeitschriftenabonnements mit Online-Zugang hat die Aufteilung eines pauschalen Entgelts auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften usw. und die dem Normalsteuersatz unterliegende Zurverfügungstellung einer Online-Version (sofern keine Einzelverkaufspreise vorliegen) nach den tatsächlichen Kosten zu erfolgen. Die nicht direkt der Print- oder der Onlineproduktion zurechenbaren Kosten werden im selben Verhältnis wie die direkt zurechenbaren Kosten aufgeteilt.
Absage des Verwaltungsgerichtshofes
Dieser Ansicht hat der VwGH nun eine Absage erteilt. Da die Print-Abonnenten den angebotenen Online-Dienst unentgeltlich (gratis) beanspruchen können, ist nach Ansicht des VwGH das gesamte Entgelt der Lieferung des Druckwerks zuzurechnen. Für die Unentgeltlichkeit der Zusatzleistung „Online-Zugang“ und gegen eine Entgeltsaufteilung spricht dabei, dass die Zurverfügungstellung des Online-Zugangs für das Medienunternehmen mit keinen relevanten Zusatzkosten verbunden ist und für die Zeitungs-Abonnenten zu keiner Preiserhöhung führt.
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